Kieferorthopädie

Auch für Erwachsene

Die Medien vermitteln das Schönheitsideal von einem strahlend weißen, perfekten Lächeln. Das kann dazu führen, dass Personen mit Zahnfehlstellungen oder Zahnfleischfehlbildungen ein Lächeln vermeiden. Neben der Ästhetik leiden die Betroffenen häufig unter der Fehlfunktion die damit einhergeht. Denn auch das Kauen, das Sprechen, das Zähneputzen und die Kiefergelenksfunktion können behindert werden. Hier setzt die Kieferorthopädie als Teilgebiet der ästhetischen Zahnmedizin an. Dabei können Methoden wie Lippenbandentfernungen, Zahnfleischkorrekturen, Aufbissschienen oder Zahnregulierungen die Zahn- und Zahnfleischfehlstellungen bis ins Erwachsenenalter korrigieren.

Ablauf von kieferorthopädischen Maßnahmen

Vor der Behandlung wird eine umfangreiche, zahnärztliche Voruntersuchung von Zähnen und Zahnfleisch vorgenommen. Anschließend wird die notwendige Behandlung besprochen und ein Heil- und Kostenplan für die Krankenkasse erstellt. Dann beginnt die Behandlung. Wichtig für den Behandlungserfolg, ist das Einhalten von regelmäßigen Wund- und Kontrollterminen, die Umsetzung der gegebenen Ernährungsempfehlungen und die Durchführung einer gründlichen Mundhygiene.

Kosten und Zuschüsse der Krankenkasse

Behandlung

Preise

Entfernung von überschüssigem Zahnfleischab 350,00 €
Begradigung von ungleichem Zahnfleischab 400,00 €
feste Zahnspange1.500,00 € - 15.000,00 €
lose Zahnspangeab 600,00 €
weiche Aufbissschiene20,00 € - 50,00 €
harte Aufbissschiene50,00 € - 500,00 €
Adjustierte (angepasste) Aufbissschienebis zu 3.000,00 €
Nicht (angepasste) adjustierte Aufbissschienebis zu 500,00 €

Hinweis: Dies sind keine Festpreise. Die tatsächlichen Kosten können aufgrund von individuellen Voraussetzungen des Patienten, OP-Aufwand und weiteren Faktoren variieren. Der behandelnde Arzt kann Ihnen im Beratungsgespräch die Kosten für Ihre individuelle Behandlung aufzeigen.

Häufig gestellte Fragen zu den Kosten

Die Kosten der kieferorthopädischen Behandlungen hängen vom Ausmaß der Zahnfehlstellung oder Zahnfleischfehlbildung, dem verwendeten Material, der durchgeführten Diagnostik und der Behandlungsdauer ab.

Die Zuschüsse zu den kieferorthopädischen Behandlungen sind sehr unterschiedlich. So wird die Anfertigung einer Aufbissschiene von den privaten und gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Spezielle Diagnoseverfahren wie die elektrische Aufzeichnung der Kiefergelenksbahnen muss der Patient jedoch selbst bezahlen. Ebenso erhalten Patienten für die Zahnfleischkorrektur keinen Zuschuss. Eine medizinisch notwendige Lippenbandentfernung wird dagegen von der Krankenkasse übernommen. Die Zuschüsse zur Zahnregulierung hängen vom Behandlungsbeginn ab. Liegt der Behandlungsbeginn der Zahnregulierung vor dem 18. Lebensjahr übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Behandlungskosten bei bestimmten medizinischen Voraussetzungen.

Leichte Fehlstellungen (Stufe 1 oder 2) werden nicht von der Krankenkasse bezuschusst, schwere Fehlstellungen (Stufe 3) werden dagegen bezuschusst. Patienten ab dem 18. Lebensjahr müssen die Behandlungskosten allein tragen, mit Ausnahme von Patienten mit extremen Kieferfehlstellungen. Auch die Art der Zahnregulierung bestimmt die Höhe des Eigenanteils. Bei herausnehmbaren Zahnspangen sind meist keine Zusatzkosten zu erwarten. Feste Zahnspangen werden nur als Standardlösung mit einfachen Metallbrackets bezuschusst. Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten der Zahnregulierung nur im Einzelfall. Daher sollten Sie bei kieferorthopädischen Maßnahmen vorab den Leistungsumfang der Versicherung prüfen.

Hinweis: Die Zusammensetzung der Kosten kann sich zwischen den behandelnden Ärzten unterscheiden. Außerdem bieten nicht alle Ärzte eine Finanzierung an. Sie können dies mit Ihrem behandelnden Arzt im Beratungsgespräch klären.

Voraussetzungen für kieferorthopädische Behandlungen

  • gesunde, infektionsfreie Zähne und Zahnfleisch
  • keine vorliegenden Fehlbelastungen der Zähne

Mögliche Risiken und Komplikationen

  • Beeinträchtigung beim Kauen, Beißen und Sprechen
  • leichte Schmerzen (vorübergehend)
  • leichte Schwellungen (vorübergehend)
  • Parodontose
  • Karies
  • Schleimhaut- und Zahnfleischentzündungen
  • Nachblutungen
  • Wiederauftreten eines Lippenbandes
  • Wundheilungsstörungen (sehr selten)
  • Infektionen (sehr selten)

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