Augen lasern

Patienten lassen sich immer häufiger die Augen lasern, um eine Fehlsichtigkeit dauerhaft zu beheben. Während PRK bereits seit 1987 angewandt wird (Nachfolgeverfahren: LASEK und Epi-LASIK) und die LASIK zu den häufigsten Augenlaser-Verfahren zählt, kann eine Augenkorrektur mittlerweile noch schonender vorgenommen werden. Dies ist beispielsweise durch die Femto-LASIK möglich, die gänzlich auf mechanische Hilfsmittel verzichtet und noch präziser arbeitet als die traditionelle LASIK. Ein weiteres Beispiel, ReLEx smile, ist zwar nur für kurzsichtige Patienten geeignet, durch das minimal-invasive Vorgehen aber besonders schonend für die Augen. Neben einer Korrektur der Kurz- oder Weitsichtigkeit, können Patienten nicht nur ihre Hornhautverkrümmung lasern lassen, sondern durch moderne Augenlaser-Methoden zum Teil sogar Altersweitsichtigkeit korrigieren.

Voraussetzungen für Augenlasern

Dass sich Patienten die Augen lasern lassen, ist heutzutage keine Seltenheit mehr und bei vielen Patienten die beste Lösung zur Korrektur einer Fehlsichtigkeit. Allerdings muss der Patient einige wichtige Voraussetzungen erfüllen, damit bestimmte Risiken ausgeschlossen werden können. Denn: Eine erfolgreiche Operation hängt nicht nur vom Können des behandelnden Arztes ab, sondern ebenso von der Erfüllung bestimmter allgemeiner und gesundheitlicher Faktoren aufseiten des Patienten:

VORAUSSETZUNGEN FÜR AUGENLASERN

  • Dicke der Hornhaut: Damit sich Patienten die Augen lasern lassen können, muss die Hornhaut dick genug sein. Bei viel zu dünner Hornhaut ist refraktive Chirurgie keine Option und der Patient sollte stattdessen auf eine Brille oder Kontaktlinsen zurückgreifen.
  • Fehlsichtigkeit: Die Fehlsichtigkeit der Augen muss im Bereich von -8 dpt bis +3 dpt liegen; eine Hornhautverkrümmung kann mit bis zu 3 dpt behoben werden.
  • Stabile Sehkraft: Seit mindestens zwei Jahren sollte die Sehkraft unverändert sein.
  • Gesundheit der Augen: Leidet der Patient unter einer Krankheit im Augenbereich, muss er diese erst vollständig auskurieren, bevor er sich die Augen lasern lassen kann (z.B. Hornhautentzündungen).

Weitere Krankheiten, wie Keratokonus (Hornhautverdünnung und -Verwölbung) oder Amblyopie (Schwachsichtigkeit) können durch refraktive Chirurgie nicht behoben werden.

Die hier angegebenen Werte sind lediglich Richtwerte. Die endgültige Entscheidung bzgl. einer Eignung und der bestmöglichen Behandlungsmethode trifft der jeweils behandelnde Facharzt nach umfangreicher Untersuchung der Augen.

  • Unter dem Hauptanwendungsbereich ist eine grundsätzliche Empfehlung für die Dioptrienwerte zu verstehen, die mithilfe des jeweiligen Verfahrens bestmöglich behandelt werden können. Die Risiken sind im Hauptanwendungsbereich am geringsten, die Ergebnisse am besten.
  • Der individuelle Grenzbereich ist derjenige Bereich, für den das jeweilige Verfahren zum Teil noch angewandt werden kann, die Ergebnisse aber schlechter ausfallen und Nebenwirkungen eher auftreten können.
  • Außerhalb dieser Bereiche ist die Anwendung der jeweiligen Behandlungsmethode nicht zu empfehlen.

ALLGEMEINE VORAUSSETZUNGEN

  • Alter: Erst ab dem 20. Lebensjahr sollten Patienten in Betracht ziehen sich die Augen lasern zu lassen. Zwar kann sich auch dann die Sehstärke weiterhin verändern, die Wahrscheinlichkeit ist allerdings deutlich geringer als in den Jahren zuvor. Ab dem 45. Lebensjahr ist eine normale Augenlaser-Behandlung nicht mehr ratsam, da ab diesem Alter die Alterssichtigkeit einsetzt. Allerdings bestehen weitere Verfahren, die sich zur Korrektur einer Fehlsichtigkeit im fortgeschrittenen Alter eignen.
  • Unverträglichkeiten: Während des Eingriffs kommen im Auge verschiedene Mittel zur Anwendung, die für Patienten in den allermeisten Fällen keine Risiken bergen. Liegt jedoch eine Unverträglichkeit für eines oder mehrere der verwendeten Mittel vor, ist eine Augenlaser-Behandlung nicht möglich.

TEMPORÄRE UND BEDINGTE AUSSCHLUSSKRITERIEN

  • Schwangerschaft und Stillperiode: Während der Schwangerschaft und bis 3 Monate nach dem Abstillen sollte kein Eingriff vorgenommen werden.
  • Medikamente: Wenn der Patient Medikamente nimmt, welche zu kurzfristigen Veränderungen des Hormonhaushaltes führen oder die Wundheilung beeinträchtigen, darf auf keinen Fall operiert werden.
  • Diabetes: In den meisten Fällen ist eine Augenlasern auch bei Diabetikern möglich, sofern ihr Gesundheitszustand insbesondere hinsichtlich des Glukosespiegels und der Sehfähigkeit stabil ist. Auch Linsenbehandlungen kommen infrage, um bei Diabetikern die Sehfähigkeit wieder zu verbessern. Die persönliche Beratung durch den Arzt ist bei diesen Patienten besonders wichtig.
  • Weitere Erkrankungen: Eine Autoimmunerkrankung wie z.B. Rheumatoide Arthritis kann es für einige Patienten durchaus unmöglich machen sich die Augen lasern zu lassen. Auch Augenerkrankungen wie der Grüne oder Graue Star können diese Möglichkeit der Augenkorrektur verhindern. Um eine Eignung oder einen Ausschluss festzustellen, sollte allerdings in jedem Fall ein Facharzt zur Beratung hinzugezogen werden.

Augen lasern: Kosten & Finanzierung

Behandlung

Preise

LASIK:ab 1200 € 
Femto-LASIK:ab 1300 €
ReLEx smile:ab 1800 € 
PRK:ab 1200 € 
LASEK:ab 1200 € 
Epi-LASIK:ab 1200 €
Beratungsgespräch:ab 30 € bis ca. 70 €, oft kostenlos

Hinweis: Dies sind keine Festpreise. Die tatsächlichen Kosten können aufgrund von individuellen Voraussetzungen des Patienten, OP-Aufwand und weiteren Faktoren variieren. Der behandelnde Arzt kann Ihnen im Beratungsgespräch die Kosten für Ihre individuelle Behandlung aufzeigen.

Häufig gestellte Fragen zu den Kosten

In der Regel ist Augenlasern für Patienten steuerlich absetzbar. Da eine Fehlsichtigkeit als Krankheit gilt, wird der Eingriff als Heilbehandlung angesehen und ist als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG anzuerkennen (OFD Koblenz v. 22.06.2006 – S 2284 A - St 32 3). Die Vorlage eines amtsärztlichen Attests für die Augenlaser-Behandlung ist dafür nicht notwendig.

Neben der steuerlichen Abzugsfähigkeit ist es möglich das Augenlasern günstig über die gewählte Klinik zu finanzieren. Durch Kooperationen zwischen den Behandlungszentren und Finanzierungspartnern sind verschiedene Ratenzahlungs-Modelle möglich, die in einigen Fällen sogar zinslos sind. Um ein genaues Bild der Möglichkeiten zu bekommen, sollten Sie sich in Ihrem Augenlaserzentrum beraten lassen, wo ein Finanzierungsplan individuell auf Ihre Bedürfnisse angepasst werden kann.

Nach der ausführlichen Voruntersuchung erhalten Sie vom behandelnden Arzt alle Unterlagen, die Sie für einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse benötigen. Da eine Operation zur Korrektur einer Fehlsichtigkeit jedoch grundsätzlich nicht als medizinisch notwendig gilt, müssen Sie davon ausgehen, dass sich die Gesetzliche Krankenkasse nicht an den Behandlungskosten beteiligt. Bei Privaten Krankenkassen kann dies in Ausnahmefällen anders sein: Die Behandlungskosten werden dann ganz oder zumindest teilweise erstattet. Manche PKVs bieten zudem Premiumtarife an, die die Kosten für refraktive Eingriffe zum Teil mit abdecken.

Hinweis: Die Zusammensetzung der Kosten kann sich zwischen den behandelnden Ärzten unterscheiden. Außerdem bieten nicht alle Ärzte eine Finanzierung an. Sie können dies mit Ihrem behandelnden Arzt im Beratungsgespräch klären.

In 4 Schritten zu einem Leben ohne Brille

Patienten, die sich Augen lasern lassen möchten, können damit rechnen, dass vor der Operation sowohl zu einem Beratungsgespräch als auch zu einer Voruntersuchung gehen müssen. Auch mit der Operation ist die Augenlaser-Behandlung noch nicht abgeschlossen. Erst wenn die Nachuntersuchungen erfolgreich waren, ist letztlich klar, dass der Eingriff erfolgreich war.

1. DAS BERATUNGSGESPRÄCH: ERSTINFORMATION UND EIGNUNGSPRÜFUNG

Bei diesem Termin werden Ihre aktuellen Dioptrienwerte sowie weitere gesundheitliche Informationen zu Ihrer Person abgefragt, die erste Hinweise darauf geben, ob Sie für eine Augenlaser- oder Linsenbehandlung infrage kommen. Dabei können Sie all Ihre Fragen stellen und erfahren alles Wissenswerte zum weiteren Vorgehen.

2. DIE VORUNTERSUCHUNG: FESTSTELLUNG DER MEDIZINISCHEN EIGNUNG

Die Voruntersuchung dient der endgültigen Feststellung der Eignung für den Eingriff. Nachdem Sie mehrere Untersuchungen durchlaufen und Fragen zu Ihrer gesundheitlichen Verfassung beantwortet haben, können Sie letzte Unklarkeiten mit dem zuständigen Arzt besprechen. Der Termin sollte insgesamt nicht länger als ein bis zwei Stunden dauern. Zur ärztlichen Voruntersuchung sollten Sie mit einer Begleitperson kommen, da Ihre Pupillen an diesem Tag durch Augentropfen erweitert werden, damit sich der Arzt die Netzhaut gründlich anschauen kann. Aufgrund der Pupillenerweiterung sind Ihre Augen sehr blendeempfindlich, sodass Sie bspw. kein Auto fahren dürfen.

3. DER BEHANDLUNGSTAG: DIE AUGENKORREKTUR

Der Aufenthalt in der Klinik am Tag der Operation selbst fällt kürzer aus als Ihre Voruntersuchung. Obwohl das Lasern der Augen an sich nur wenige Sekunden und die Operation insgesamt nur etwa 10 bis 15 Minuten in Anspruch nimmt, dauert der Aufenthalt mit sorgfältiger Vor- und Nachbereitung in etwa eine Stunde. Vor dem Augenlasern werden noch einmal alle Voraussetzungen überprüft und direkt im Anschluss ein erster Sehtest gemacht, um mögliche Komplikationen auszuschließen und die weiteren Schritte zu klären. Nach der Augenkorrektur ist das Sehen leicht milchig und die Augen können etwas tränen. Innerhalb von zwölf Stunden ist die Hornhaut in der Regel wieder vollkommen klar, sodass Sie bei modernen Augenlaser-Verfahren (LASIK, Femto-LASIK, ReLEx smile) bereits am nächsten Tag eine Sehleistung von knapp 100 Prozent erreichen können.

4. DIE NACHSORGE: KONTROLLE DES BEHANDLUNGSERFOLGS

Um den größtmöglichen Erfolg bei der Augenkorrektur zu erreichen, sollten mindestens drei umfassende Nachuntersuchungen stattfinden, die jeweils in etwa 10 Minuten dauern: Am Tag nach der Operation, innerhalb der ersten Folgewoche bzw. im Folgemonat sowie ein weiteres Mal zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb des ersten halben Jahres nach dem Augenlasern. Dabei werden die Hornhautoberfläche und Sehleistung überprüft, dokumentiert und die Ergebnisse ausgewertet.

3 wichtige Fragen zum Thema Augenlasern

MIT WELCHEN SCHMERZEN ODER NEBENWIRKUNGEN MUSS ICH RECHNEN?

Vor dem Augenlasern wird das Auge durch Tropfen betäubt, sodass die Operation schmerzfrei durchgeführt werden kann. Nach der Behandlung kann es, je nachdem welches Laserverfahren angewandt wurde, zu einem Fremdkörpergefühl, Beeinträchtigungen des Tränenfilms oder einer stärkeren Blendeempfindlichkeit des Auges kommen. Während das Fremdkörpergefühl bei einer PRK entsteht, kann dies bei schonenderen Verfahren (z.B. Femto-LASIK) ausgeschlossen werden.

WAS SOLLTE ICH VOR UND NACH DEM AUGENLASERN VORERST VERMEIDEN?

  • 2 Wochen vor dem Augenlasern: keine weichen Kontaktlinsen tragen
  • 4 Wochen vor der Operation: keine harten Kontaktlinsen tragen
  • am Behandlungstag: kein Make-up oder Augencremes auftragen
  • bitte verzichten Sie auch auf Parfum, Rasierwasser oder andere alkoholhaltige Kosmetika

  • 1-4 Tage sind Patienten nur eingeschränkt arbeitsfähig
  • 3-4 Tage: Wasserkontakt mit den Augen
  • ca. 4 Tage: Autofahrten oder Flüge
  • ca. 2 Wochen: Sport oder anstrengende körperliche Tätigkeiten
  • ca. 4 Wochen: Kontaktsportarten, wie Boxen oder Karate
  • ca. 2 Wochen: Augenreiben oder Kosmetikprodukte
  • ca. 4 Wochen: Saunagänge oder Dampfbäder

WANN IST DAS ERGEBNIS EINER AUGENLASER-BEHANDLUNG SICHTBAR?

In der Regel können Patienten bereits nach der Operation deutliche Verbesserungen ihrer Sehfähigkeit feststellen und innerhalb von 24 Stunden eine Sehschärfe mit alltagstauglichen Werten erreichen. Die Erfolgsaussichten einer Laserbehandlung sind sehr gut. Nur in manchen Fällen ist ein zweiter Eingriff notwendig, um eine Restfehlsichtigkeit zu beheben oder eine Ober- bzw. Unterkorrektur aus dem ersten Eingriff auszugleichen. Nur in seltenen Fällen kann die Fehlsichtigkeit nur unzureichend korrigiert werden, sodass der Patient weiterhin auf eine Sehhilfe angewiesen ist. Das Ergebnis sollte ein Leben lang anhalten, eine Verschlechterung der Werte kann jedoch in Einzelfällen nicht ausgeschlossen werden. Dies betrifft in der Regel Patienten, die vor der Operation besonders hohe Dioptrienwerte hatten oder kann ab dem 45. Lebensjahr auftreten, wenn die Alterssichtigkeit hinzukommt und eine Brille bei Nahsicht wieder notwendig wird.

Augenlasern: Was sind die Risiken?

Da die Augen vor der Behandlung so exakt vermessen werden und der maximale Abtrag des Lasers genau begrenzt ist, werden tiefere Schichten nicht verletzt, wenn sich Patienten die Augen lasern lassen. Im schlimmsten Fall kann es zu einer Über- oder Unterkorrektur kommen, die sich durch eine kostenlose Nachbehandlung jedoch korrigieren lässt. Nur in sehr seltenen Fällen kann es zu Entzündungen kommen, über die Sie Ihr Arzt im Vorgespräch ausführlich informieren wird.

Wird ein Flap (Hornhautlappen) erzeugt (z.B. bei LASIKFemto-LASIK und nach der Behandlung wieder zurückgeklappt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich der Flap entzündet oder dabei Fältchen entstehen, die im Anschluss korrigiert werden müssen.

Trockene Augen treten häufiger als vorübergehende Begleiterscheinung einer Augenlaser-Behandlung auf. Diese Trockenheit kann zwischen wenigen Tagen bis zu einigen Monaten fortbestehen, vergeht jedoch wieder. Augentropfen dienen hier als Gegenmaßnahme, um das behandelte Auge feucht zu halten. Wichtig: Falls Sie bereits vor der Behandlung unter trockenen Augen leiden, sollten Sie beim Arzt erfragen, ob bei Ihnen ein erhöhtes Risiko für eine dauerhafte Trockenheit besteht.

Kleine Fehler bei der Durchführung des Eingriffs können durchaus vorkommen. Eine Über- oder Unterkorrektur der Fehlsichtigkeit kann aber in den allermeisten Fällen durch eine zweite, kostenlose Nachkorrektur behoben werden. Im schlimmsten Fall müsste weiterhin eine Sehhilfe getragen werden.

Häufig gestellte Fragen zum Augen lasern

Bei einer Augenlaserbehandlung wird mit Hilfe eines Lasers innerhalb von Sekunden Gewebe am Auge abgetragen, sodass Patienten und Patientinnen meist nach kurzer Zeit wieder ihre volle Sehkraft zurück erlangen.

Das Lasern der Augen ist möglich, sobald der Patient ihre Volljährigkeit erreicht hat, das heißt ab einem Alter von 18 Jahren. Die Augen sollten sich zum Zeitpunkt der Behandlung außerdem nicht mehr im Wachstum befinden. Das Wachstum kann sich jedoch bis zu einem Alter von 25 Jahren erstrecken. Wird das Lasern der Augen noch während der Wachstumsphase durchgeführt, so kann es möglich sein, dass der Patient nach dem Eingriff wieder fehlsichtig wird. Dies begründet sich daraus, dass während dem Wachstum des Auges eine Kurzsichtigkeit noch weiter zunehmen kann.

Durch eine LASEK-Korrektur können höchstens zwischen -12 und +6 Dioptrien korrigiert werden. Um verschiedene Arten von Fehlsichtigkeit, wie Kurz-, Weit-, Alters- und Stabsichtigkeit, zu behandeln eignen sich sogenannte LASIK-Operationen. Bei diesen können meist zwischen -10 und +4 Dioptrien korrigiert werden. Grundsätzlich ist jedoch zu sagen, dass die mögliche zu korrigierende Dioptrienzahl von Augenklinik zu Augenklinik verschieden ist.

Das Augen lasern dauert, je nach angewandter Methode, circa 5-15 Minuten pro Auge. Für die gesamte Behandlung, inklusive Vor- und Nachbereitung des Eingriffs, sollte man in etwa mit 2 Stunden rechnen.

Mindestens 4 Wochen vor der Augenlaserbehandlung sollte man keine harten Kontaktlinsen mehr tragen. Weiche Kontaktlinsen hingegen können maximal bis zu einer Woche vor dem Augen lasern noch getragen werden.

Die Hornhautdicke und -verkrümmung als auch die Linse können sich während der Schwangerschaft, aufgrund einer Veränderung des Hormonhaushaltes, verändern, sodass sich dies auf die Sehkraft auswirken kann. Demnach sollte eine Augenlaserbehandlung nicht während der Schwangerschaft durchgeführt werden.

Ob eine erneute Augenlaserbehandlung nach wiederkehrender Fehlsichtigkeit möglich ist, hängt zum Teil von der Dicke der Hornhaut ab. Ist diese durchschnittlich dick, so ist eine erneute Augenlaser-OP in der Regel möglich.

Ja, heutzutage werden in der Regel beide Augen in einer Sitzung nacheinander gelasert. Dank dem heutigen Stand der Technik und mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Behandlung von Augen mittels Laser ist das Risiko zu erblinden besonders gering.

Eine Augenlaserbehandlung gilt als besonders risikoarm, sofern diese in einer guten Augenklinik durchgeführt wird. Die Erfolgsquoten einer LASIK- und LASEK-OP liegen bei einigen Augenlaserzentren oder -kliniken bei annähernd 100 Prozent. In diesen Fällen kann der Patient nach dem Eingriff so scharf sehen, als würde dieser die für ihn beste Sehhilfe tragen. In sehr seltenen Fällen kommt es nach der Behandlung zu Komplikationen, wie beispielsweise zu Fehler in puncto Hornhautmodellierung oder zu trockenen Augen aufgrund eines Ausfalls der Tränendrüse. Im Falle eines Auftretens der Komplikationen können diese erfolgreich behandelt werden.

Der heutige Stand der Technik ermöglicht es, dass der Laser jeder Augenbewegung des Patienten, dank einer speziellen Infrarotkamera, folgt. Ein Bewegen des Auges während der Behandlung stellt somit kein Problem dar.

Nach dem Augen lasern ist keine aufwendige Nachsorge erforderlich. Um ein bestmögliches Ergebnis zu erhalten, sollte man jedoch für mehrere Wochen Augentropfen anwenden. In der ersten Nacht nach dem Eingriff ist es außerdem erforderlich, einen Spezialverband zu tragen.

Nach einer LASIK-OP ist es meist für den Patienten möglich, bereits unmittelbar oder nur wenige Stunden nach der Behandlung wieder deutlich sehen zu können. Wurde eine LASEK/PRK-OP durchgeführt, so kann es etwas länger dauern bis der Patient wieder eine klare und deutliche Sicht zurückerhält und das Auge sich erholt hat. Eine endgültig stabile Sehfähigkeit ist jedoch erst nach mehreren Wochen möglich.

In der Regel ist man nach einer Augenlaserbehandlung nach etwa 1-4 Tagen wieder arbeitsfähig. Ob man eine LASIK-, LASEK- oder PRK-Behandlung hat durchführen lassen, ist dabei maßgebend für die Ausfallzeit des Patienten.

Die durch das Augenlasern vorgenommene Korrektur der Fehlsichtigkeit hält an sich das gesamte Leben des Patienten lang an. Sollte das Wachstum des Auges noch nicht vollständig abgeschlossen sein, so können weiterhin Veränderungen in puncto Fehlsichtigkeit auftreten. Diese können jedoch in der Regel durch eine Nachbehandlung erneut korrigiert werden.

Die Kosten beim Augen lasern variieren je nach Behandlungsmethode. Man sollte jedoch bei der Augenlaserbehandlung mit Kosten ab 1200€ pro Auge rechnen.

Die Kosten für das Augen lasern werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Es gibt jedoch verschiedenste Finanzierungsmöglichkeiten, die von vielen Augenkliniken und Ärzten angeboten werden, sodass die Kosten für den Eingriff leichter gestemmt werden können.

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Prof. Dr. Martin Dirisamer

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Dr. med. Stefan Schüller

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